Die NIS-2 Richtlinie, als auch das NIS2UmsuCG (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) werden weitreichenden Einfluss auf die neue Maschinenrichtlinie nehmen und sind damit für Maschinen- / Anlagenhersteller von besonderer Bedeutung
Absicherung der Anlagen und Maschinen in Bezug der Cybersicherheit
Technische, operative und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Security-Vorfällen
Risikoanalyse von bestehenden Systemen auch in Produktionsumgebungen (OT - Operations Technology)
Remote-Zugänge für Wartungstätigkeiten
Passwortschutz oder Verschlüsselung
Mitarbeiterqualifizierung
Einbeziehung von Lieferketten
Maschinensicherheit vs. mögliche Korrumpierung
Test der Maschinensicherheit auf potentielle Angriffe
Maschinenbauer müssen nachweisen, dass ihre Maschinen / Anlagen gegen Manipulationen geschützt sind!
Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen steht mit der Normenreihe IEC 62443 eine gute Orientierung zur Verfügung
Norm IEC 62443-4-1 „Security Development Lifecycle Prozess“
Herstellerübergreifende Vernetzung für industrielle Anlagen
OPC UA (Open Platform Communications Unified Architecture)
Die neue EU-Maschinenverordnung wird am 20. Januar 2027 gültig