Die neue Maschinenverordnung – Cybersecurity als Pflicht

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Weitere Managementthemen in diesem Kontext:

 

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  • Die NIS-2 Richtlinie, als auch das NIS2UmsuCG (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) werden weitreichenden Einfluss auf die neue Maschinenrichtlinie nehmen und sind damit für Maschinen- / Anlagenhersteller von besonderer Bedeutung
    • Absicherung der Anlagen und Maschinen in Bezug der Cybersicherheit
    • Technische, operative und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Security-Vorfällen
    • Risikoanalyse von bestehenden Systemen auch in Produktionsumgebungen (OT - Operations Technology)
    • Remote-Zugänge für Wartungstätigkeiten
    • Passwortschutz oder Verschlüsselung
    • Mitarbeiterqualifizierung
    • Einbeziehung von Lieferketten
    • Maschinensicherheit vs. mögliche Korrumpierung
    • Test der Maschinensicherheit auf potentielle Angriffe
    • Maschinenbauer müssen nachweisen, dass ihre Maschinen / Anlagen gegen Manipulationen geschützt sind!
    • Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen steht mit der Normenreihe IEC 62443 eine gute Orientierung zur Verfügung
      • Norm IEC 62443-4-1 „Security Development Lifecycle Prozess“
    • Herstellerübergreifende Vernetzung für industrielle Anlagen
      • OPC UA (Open Platform Communications Unified Architecture)
  • Die neue EU-Maschinenverordnung wird am 20. Januar 2027 gültig