Information security
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Erstellen Sie Inhalte mit KI? Dann ist die AI Act Transparenzpflicht für Sie wichtig! Deepfakes sind gemäß Art. 3 Nr. 60 KI-VO sind zu kennzeichnen. Merkmale von Deepfakes: Ähnlichkeit zwischen dem Deepfake und dem simulierten Subjekt Personen, Gegenstände oder Orte in KI erzeugten oder manipulierten Inhalten jemandem oder etwas ähneln Personen sind als realistische, menschliche Wesen zu verstehen - ebenso digitale Repliken realer Personen, realistische KI-generierte menschliche Avatare oder P
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Liebe WirtschaftsPerformance-Community, aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich der Informationssicherheit und Umsetzung zahlreicher Webapplikationen haben wir uns natürlich auch die Webauftritte der einzelnen Unternehmen angeschaut und sehen starke Defizite im Bereich Technik, Datenschutz und Zukunftssicherheit. Das Aussehen einer Webseite ist leider nicht alles! Wenn wir dazu noch sehen, dass diese Art von Webseiten von sogenannten „Web-Agenturen“ umgesetzt wurden, lässt uns das echt
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